Über Uns


PIT Pro-In-Tec bietet seit 2000 mit Stolz Dienstleistungen für Gewerbeimmobilien an. Wir arbeiten mit Ihnen zusammen, um jeden Schritt des Prozesses zu planen und sicherzustellen, dass Sie zu 100 % zufrieden sind.

In den letzten Jahrzehnten konnte sich PIT Pro-In-Tec deutschlandweit und weltweit als führendes Unternehmen für Bodenbeschichtungssysteme aller Art etablieren. Wir sind ein innovativer Meister- und Ingenieurbetrieb und stolzer Partner namhafter Unternehmen der Großindustrie.

Unsere Expertise liegt in der Erneuerung und Sanierung von Fußböden in verschiedensten Bereichen von Betrieben, und das ohne teure Ausfallzeiten innerhalb von Stunden, auch am Wochenende oder über Nacht. Bei uns erhalten Sie Komplettlösungen aus einer Hand - wir helfen Ihnen bei Ihrem Boden bis hin zum Dach. Direkt vor Ort, praxisbezogen, freundlich und zuverlässig.

Unsere Dienstleistungen umfassen unter anderem Industriefußböden aller Art, Betoninstandsetzung und -injektion, Bauwerksverstärkung, Bauwerksabdichtung, Gebäudeservice, Metallbau sowie Dachbeschichtung. Wir bieten unseren Kunden viel Flexibilität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.

Unsere handwerklichen Fähigkeiten sind offiziell anerkannt und erfüllen die Voraussetzungen für das Estrichlegerhandwerk, das Feinmechanikerhandwerk sowie für das Metallbauerhandwerk mit Fachrichtung Maschinenbau gemäß dem "Gesetz zur Ordnung des Handwerks" der Senatsverwaltung. Bei PIT Pro-In-Tec können Sie sich auf professionelle, hochwertige Arbeit verlassen.

PIT zertifiziert:


Fachbetrieb nach §19 WHG
Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2000
Fachbetrieb für Betoninstandsetzung
Gütezeichen Erhaltung von Bauwerken

Hygienebeauftragter in der Lebensmittelindustrie
nach Grundlagen des HACCP und Bestimmungen der kritischen Kontrollpunkte.

SIVV - Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen
Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E.V.

Seit 20 Jahren als Fachbetrieb gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 62 AwSV überprüft und anerkannt.

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